Suizid-Medikamente
: Ein Urteil, ein Minister und ein tödliches Präparat

Das Bundesverwaltungsgericht hat 2017 entschieden, dass der Verkauf von Suizid-Medikamenten in Ausnahmesituationen zulässig ist. Seither wird der Richterspruch auf Anweisung von Jens Spahn ignoriert. Nun muss Karlsruhe eingreifen.
Von
Hajo Zenker
Berlin
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  • In Deutschland müsste sich ein Sterbewilliger das Medikament selbst verabreichen.

    In Deutschland müsste sich ein Sterbewilliger das Medikament selbst verabreichen.

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Dem Wunsch eines Sterbewilligen nach dem tödlichen Präparat Natrium-Pentobarbital, um das es im Urteil ging und welches auch von Sterbehilfeorganisationen in der Schweiz verwendet wird, wurde jedoch seither in keinem einzigen Fall entsprochen. Das liegt am Bundesgesundheitsministerium. Sowohl der damals amtierende Minister Hermann Gröhe (CDU), als auch der aktuelle Amtsinhaber Jens Spahn (CDU) wiesen das zuständige, dem Ministerium nachgeordnete Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) an, Anträge abschlägig zu bescheiden. Begründung: Es könne nicht Aufgabe des Bundes sein, „die Tötung eines Menschen – sei es von eigener oder von fremder Hand – durch staatliche Handlungen aktiv zu unterstützen“.

Das Institut geht damit ganz offen um: Man sei vom Ministerium aufgefordert worden, „Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung abzulehnen“. Da man Weisungen des Ministeriums unterliege, informiere man Antragsteller darüber, „dass ihr Antrag insgesamt keine Aussicht auf Erfolg hat“, so ein Sprecher. Lassen sich die Sterbewilligen davon nicht abhalten, sei man zu einer Prüfung verpflichtet. Die nur ein Ergebnis kennt: die Ablehnung. Entsprechend wurden bereits 102 von 133 Anträgen abgelehnt. 24 Antragsteller sind zwischenzeitlich gestorben, die übrigen haben noch keine Antwort bekommen.

Spahn will das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum 2015 beschlossenen Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung  abwarten. „Geschäftsmäßig“ bedeutet dabei nicht Profitabsicht, sondern regelmäßig oder wiederholt. Erst nach dieser Entscheidung werde er die Position des Ministeriums überprüfen. Die Richter verkünden ihr Urteil am 26. Februar.

Für FDP-Chef Christian Lindner ist die Haltung des Ministers ein Unding. Er fordert  Spahn auf, „die bisherige Praxis zu beenden und unheilbar kranken und leidenden Menschen die Möglichkeit zu geben, ihrem Leben selbstbestimmt ein Ende setzen zu können“. Harald Weinberg, gesundheitspolitischer Sprecher der Linken, erklärt Spahn zum „Sonnenkönig, der sich offenbar an Recht und Gesetz nicht gebunden fühlt“. Auch die Vize-Fraktionschefin des Koalitionspartners SPD, Bärbel Bas, findet, dass ein Minister auf die Einzelfallprüfung des BfArM „keinen Einfluss nehmen oder sogar Anweisungen erteilen“ dürfe, die dem Urteil entgegenstehen. Dagegen meint CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß: „Der Staat hat nicht den Auftrag oder das Recht, Menschen direkt oder indirekt ins Jenseits zu befördern.“

Nicht nur die Politiker, auch die Rechtsgelehrten, das zeigten Anhörungen, sind uneins. Während etwa der Rechtstheoretiker Reinhard Merkel aus Hamburg meint, dass Bundesverwaltungsgericht habe eine rechtlich wie ethisch überzeugende Entscheidung getroffen, hat Steffen Augsberg, Professor für öffentliches Recht in Gießen, „durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken“. Weshalb Karlsruhe Klarheit schaffen müsse.

Die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr, im Bundestag Mitglied im Gesundheits- und im Rechtsausschuss, hofft auf das Gericht. Die unheilbar Schwerkranken bräuchten eine konsequente Legalisierung der nichtkommerziellen, uneigennützigen Sterbehilfe. „Hoffentlich macht das Bundesverfassungsgericht den Weg frei für eine umfassende Reform. Dann lade ich meine Kollegen ein, an einem liberalen Sterbehilfegesetz, im Sinne der Betroffenen, mitzuarbeiten und im Bundestag fraktionsübergreifend zu diskutieren.“